Viel Spaß im Safariland Stukenbrock und in unserem Freizeitbereich. Wie überall, wo viele Menschen aufeinandertreffen, können und möchten auch wir nicht auf einige Regeln und Hinweise verzichten. Unsere „Parkordnung“ dient der Sicherheit unserer Gäste und trägt dazu bei Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus sind die nachfolgenden Regelungen Geschäftsgrundlage des Besuchs und der Nutzung unseres Zoo und Freizeitparks, im Folgenden „Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG“ genannt.
1. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Unseren Gästen steht ein (ausgeschilderter) Parkplatz zur Verfügung. Den Anweisungen unseres Parkplatzpersonals leistest du bitte Folge. Das Abstellen von Fahrzeugen auf anderen Flächen ist nicht erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge, die den Verkehr behindern oder stören, abgeschleppt werden.
Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz, nicht aber für die Bewachung des
Fahrzeuges erhoben. Schließ bitte nach dem Parken dein Auto sorgfältig, das gilt auch für Fenster,
Türen und Dächer. Wir bitten dich, keine Gegenstände im Auto liegen zu lassen. Bitte lass auch keine
Tiere im Auto zurück.
Das Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG haftet weder bei Diebstahl noch bei der
Beschädigung deines Fahrzeugs durch Dritte. Wir haften nicht für Sturm-, Feuer- oder Hagelschäden
oder andere Schäden durch höhere Gewalt. Wir haften, wenn Schäden am Fahrzeug grob fahrlässig oder
vorsätzlich durch Mitarbeiter unseres Unternehmens verursacht worden sind und diese Schäden vor dem
Verlassen des Zoogeländes in unserer Verwaltung gemeldet werden, wenn diese Schadensmeldung zumutbar
ist.
2. Eintritt
Das Gelände des Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG darf nur mit gültigen Eintrittskarten und über den Haupteingang betreten werden. Ausnahme: Betreten oder Befahren des Geländes über den Haupteingang, um an den Kassen Eintrittskarten zu lösen. Nach der Safaridurchfahrt sind die Eintrittskarten an der Kontrolle vorzuzeigen. Die Eintrittskarten müssen bis zum Verlassen des Geländes aufbewahrt werden und sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tages-Eintrittskarten, die an der Kasse ausgegeben werden, sind nur am Tag des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird. Leistungen, für die ein gesondertes Entgelt erhoben wird, sind ausgewiesen.
Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert
oder können vom Parkgelände verwiesen werden. Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht
vollendet haben, sind nur zusammen mit einer erwachsenen, volljährigen Begleitperson
zutrittsberechtigt.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Hunde sind willkommen, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu einigen Show-Vorführungen sowie sämtlichen Fahrgeschäften und besonders gekennzeichneten Bereiche des Parks, haben Hunde keinen Zutritt.
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Parkgelände sind zu unbedingt zu beachten. Beim
Benutzen sämtlicher Attraktionen und/oder Fahrgeschäften sowie Show-Vorführungen ist das Rauchen
strikt verboten. Dies gilt auch in den Anstellbereichen sowie Restaurants.
Wege und Straßen dürfen nicht verlassen werden. Sicherheitsgitter, Sicherheitsabsperrungen,
Zäune, Schleusen und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden. Rasenflächen dürfen mit Ausnahme
der Freifläche am Biergarten „weiße Löwen“ nicht betreten werden.
In der Safarilandschaft bewegen sich unsere Besucher auf eigene Gefahr, das gilt sowohl für
Personen als auch für Sachgegenstände. Die Durchfahrt durch die Safarilandschaft ist nur mit dem
eigenen Pkw, Safaribus oder Reisebus erlaubt. Autos mit Faltdächern und Cabrios dürfen die
Safarilandschaft nicht befahren. In der gesamten Safarilandschaft ist das Aussteigen nicht
gestattet. In den Raubtierbereichen ist das Öffnen von Fenster, Dächern oder Türen nicht gestattet.
Im gesamten Safaribereich dürfen die Straßen nicht verlassen werden. Fahrt langsam. Auf unsere
Tiere ist Rücksicht zu nehmen, auch und besonders, wenn sie Straßen überqueren oder am Rand der
Straße liegen.
Für Unfälle außerhalb der öffentlichen Wegkennzeichnung haftet die Senne Großwild Safariland
GmbH & Co. KG wegen Verletzung einer Verkehrssicherheitspflicht nicht.
Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten,
Schlagringe etc.) von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen und Rauschmitteln ist auf und vor dem
Gelände des Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KGs nicht gestattet. Den Anordnungen unseres
Personals ist im eigenen Interesse der Sicherheit und eines geordneten Ablaufs Folge zu leisten.
Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten sind untersagt. Das Tragen von
Oberbekleidung und Schuhen ist erforderlich. Nicht gestattet sind aus Sicherheitsgründen das
Mitbringen von Fahrrädern, Lauf- und Dreirädern, E-Rollern sowie Rollern, Skateboards, Rollschuhen.
Bei ungünstigen Wetterverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) bzw. Spritzwasser an den
Wasserfahrgeschäften kann es im Freizeitbereich des Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG zu
Rutschgefahr kommen. Wir weisen darauf hin, auf dem gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und
Sorgfalt walten zu lassen und rutscharmes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Für alle
Wasserflächen gilt absolutes Bade- und Nutzungsverbot mit Ausnahme des
Langnese-Wasser-Spielparadieses und des Bootteiches am Hollywoodsnack, der den Bestimmungen gemäß
befahren werden darf.
4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark
Die Einrichtungen im Freizeitbereich des Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KGs stehen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachte die Anweisungen des Bedienungspersonals. Bei mutwilliger Nichtbeachtung der Benutzungshinweise, Bedienungsanleitungen oder der Anweisungen des Personals, können Gäste von der Nutzung der Attraktion ausgeschlossen werden. Ein Ersatzanspruch des Gastes besteht in diesem Fall nicht. Ausgeschlossen werden können Gäste ebenfalls, wenn sie nicht bereit sind, sich ordnungsgemäß anzustellen.
Du haftest für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsanleitung oder durch mutwillige
Beschädigung entstehen. Wir behalten uns vor unter bestimmten Bedingungen eine Einrichtung außer
Betrieb zu nehmen – zur Sicherheit unserer Gäste. Zu diesen Bedingungen zählen zum Beispiel starker
Wind, Regen, Gewitter, schlechte Sicht oder andere besondere Witterungsverhältnisse. Ein Anspruch
auf Minderung oder Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht. Bei Unterbrechung
der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall
von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des Eintrittsgeldes
nicht verlangt werden.
5. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Trampolinen, Rutschen, Hüpfkissen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Spielgeräte ist für Erwachsene untersagt.
6. Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen daraufhin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Eltern und Begleitpersonen obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.
7. Haftungsbeschränkungen
Der Aufenthalt im und vor dem sowie an den einzelnen Attraktionen der Safaridurchfahrt, dem Affenzug und aller anderen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Es gelten die Nutzungsbestimmungen. Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden, oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Fehlern, wie auch der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, bleibt davon unberührt. Die Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG haftet nicht für Gegenstände, die dem Personal im Park übergeben werden oder auf dem Parkgelände abgelegt werden.
Für sämtliche Gegenstände, unter anderem Handys, Kameras, Schmuck, Schuhe usw. die während der
Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung
übernommen. Der Einsatz des parkeigenen Erste-Hilfe-Dienstes ersetzt nicht eine eventuell notwendige
ärztliche Versorgung.
8. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Solltest du dennoch ohne dein eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melde den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes an der Verwaltung. Melde dich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parks erfolgt.
9. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet.
10. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke
Auf dem Gelände Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte meide diese Bereiche, wenn du nicht wünschst, dass evtl. von dir getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teile dies dem Fotografen / Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
11. Hausrecht
Die Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, zu verweisen. Wer andere Besucher belästigt oder beleidigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen und Benutzungseinschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals, dieser Parkordnung oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Parkgelände verwiesen werden.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz der Senne Großwild Safariland GmbH & Co. KG, Mittweg 16, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
15. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.